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GOP / GOÄ Honorarrechner

Berechne schnell und einfach das Honorar für privatärztliche Leistungen (Privatabrechnung / Selbstzahler) in der Psychotherapie nach der aktuellen Gebührenordnung (GOÄ/GOP).

GOP / GOÄ Honorar Rechner

Berechne das Honorar nach der Gebührenordnung (Privatabrechnung).

ZifferLeistungPunkteHonorar
1Beratung – auch mittels Fernsprecher8010,72 €
3Eingehende, das gewöhnliche Maß übersteigende Beratung15020,11 €
4Erhebung der Fremdanamnese über Kranke und/oder Unterweisung und Führung der Bezugsperson(en)22029,49 €
34Erörterung der lebensverändernden Erkrankung30040,22 €
804Psychiatrische Exploration30040,22 €
855Psychologische Exploration mit eingehender Beratung35046,92 €
861Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie (Einzelbehandlung, Mindestdauer 50 Minuten)750100,55 €
863Analytische Psychotherapie (Einzelbehandlung, Mindestdauer 50 Minuten)750100,55 €
870Verhaltenstherapie (Einzelbehandlung, Mindestdauer 50 Minuten)750100,55 €
Punktwert: 5,82873 Cent · Alle Angaben ohne Gewähr

Rechnungs-Kalkulator

Berechne die Gesamtsumme für eine Rechnung

1Beratung – auch mittels Fernsprecher
10,72 €
3Eingehende, das gewöhnliche Maß übersteigende Beratung
20,11 €
4Erhebung der Fremdanamnese über Kranke und/oder Unterweisung und Führung der Bezugsperson(en)
29,49 €
34Erörterung der lebensverändernden Erkrankung
40,22 €
804Psychiatrische Exploration
40,22 €
855Psychologische Exploration mit eingehender Beratung
46,92 €
861Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie (Einzelbehandlung, Mindestdauer 50 Minuten)
100,55 €
863Analytische Psychotherapie (Einzelbehandlung, Mindestdauer 50 Minuten)
100,55 €
870Verhaltenstherapie (Einzelbehandlung, Mindestdauer 50 Minuten)
100,55 €

Füge Leistungen hinzu, um die Gesamtsumme zu berechnen.

Privatabrechnung (GOP / GOÄ) in der Psychotherapie

Wer Patient:innen als Privatversicherte (PKV), Beihilfeberechtigte oder Selbstzahler behandelt, nutzt die Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP), welche maßgeblich auf der ärztlichen Gebührenordnung (GOÄ) basiert.

Der Steigerungssatz: Wie wird das Honorar berechnet?

In der GOP/GOÄ ist für jede Leistung (Ziffer) ein Einfachsatz (1,0-fach) definiert. Dieser Basiswert wird mit einem bestimmten Faktor, dem sogenannten Steigerungssatz, multipliziert, um das finale ärztliche bzw. psychotherapeutische Honorar zu berechnen.

  • 1,0-facher Satz: Kommt sehr selten vor (z.B. oft nur bei Basisleistungen).
  • 2,3-facher Satz (Regelhöchstsatz): Dies ist der Standard-Faktor bei einer unkomplizierten, normal verlaufenden Behandlung. Private Krankenkassen und Beihilfe erstatten diesen Satz ohne Nachfragen.
  • 3,5-facher Satz (Höchstsatz): Dieser erhöhte Steigerungsfaktor wird gewählt, wenn eine Leistung deutlich schwieriger war oder überdurchschnittlich viel Zeit gekostet hat (z.B. bei komplexen Störungsbildern, hohem Leidensdruck oder Sprachbarrieren). Wichtig: Eine Abrechnung mit Faktor 3,5 muss in der Rechnung schriftlich begründet werden!

Wichtige GOÄ-Ziffern im Praxisalltag

Zu den typischen Ziffern, die in psychotherapeutischen Privatpraxen täglich abgerechnet werden, gehören unter anderem:

  • 870: Verhaltenstherapie (Einzelbehandlung, Dauer mind. 50 Min.)
  • 861: Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie (Einzelbehandlung, mind. 50 Min.)
  • 860: Biografische Anamnese (ausführliche Erhebung)
  • 1: Beratung – auch mittels Fernsprecher
  • 855: Testpsychologische Untersuchung / psychologische Tests

Unser Rechner macht Dir die Vorab-Kalkulation für Kostenvoranschläge und Therapievereinbarungen leicht, indem Du die Endsumme je nach Ziffer und gewünschtem Faktor schnell ermitteln kannst.

Wann ist der GOÄ/GOP-Rechner besonders hilfreich?

In der Privatpraxis entstehen viele Fragen schon vor Beginn der Behandlung: Welche Kosten kommen auf Patient:innen zu? Welche Ziffern sind für probatorische Sitzungen, Anamnese, Tests oder Einzeltherapie relevant? Und wie groß ist der Unterschied zwischen Regelhöchstsatz und begründetem Höchstsatz?

Der Rechner ist dafür gedacht, solche Szenarien schnell transparent zu machen. Du kannst einzelne Leistungen kalkulieren, eine grobe Kostenübersicht für Selbstzahler:innen vorbereiten oder prüfen, ob die Summe auf einer Rechnung plausibel ist.

Begründung bei erhöhtem Steigerungssatz

Wenn Du oberhalb des Regelhöchstsatzes abrechnest, sollte die Begründung konkret und fallbezogen sein. Allgemeine Floskeln sind schwach. Besser sind nachvollziehbare Angaben zu erhöhter Schwierigkeit, besonderem Zeitaufwand, komplexer Komorbidität, Krisenintervention oder erschwerter Exploration.

Wichtige Grenze

Der Rechner liefert eine mathematische Berechnung auf Basis der hinterlegten Ziffern und Faktoren. Ob eine Leistung im konkreten Fall berechnungsfähig ist, ob sie kombiniert werden darf und ob PKV oder Beihilfe sie erstattet, muss im Einzelfall geprüft werden. Für verbindliche Abrechnungsfragen sind Berufsverband, Abrechnungsberatung oder die einschlägigen Gebührenordnungen maßgeblich.