Suchbegriff eingeben...
Alle Praxis-Helfer Kostenlos

GOP / GOÄ Honorarrechner

Berechne schnell und einfach das Honorar für privatärztliche Leistungen (Privatabrechnung / Selbstzahler) in der Psychotherapie nach der aktuellen Gebührenordnung (GOÄ/GOP).

GOP / GOÄ Honorar Rechner

Berechne das Honorar nach der Gebührenordnung (Privatabrechnung).

ZifferLeistungPunkteHonorar
1Beratung – auch mittels Fernsprecher8010,72 €
3Eingehende, das gewöhnliche Maß übersteigende Beratung15020,11 €
4Erhebung der Fremdanamnese über Kranke und/oder Unterweisung und Führung der Bezugsperson(en)22029,49 €
34Erörterung der lebensverändernden Erkrankung30040,22 €
804Psychiatrische Exploration30040,22 €
855Psychologische Exploration mit eingehender Beratung35046,92 €
861Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie (Einzelbehandlung, Mindestdauer 50 Minuten)750100,55 €
863Analytische Psychotherapie (Einzelbehandlung, Mindestdauer 50 Minuten)750100,55 €
870Verhaltenstherapie (Einzelbehandlung, Mindestdauer 50 Minuten)750100,55 €
Punktwert: 5,82873 Cent · Alle Angaben ohne Gewähr

Rechnungs-Kalkulator

Berechne die Gesamtsumme für eine Rechnung

1Beratung – auch mittels Fernsprecher
10,72 €
3Eingehende, das gewöhnliche Maß übersteigende Beratung
20,11 €
4Erhebung der Fremdanamnese über Kranke und/oder Unterweisung und Führung der Bezugsperson(en)
29,49 €
34Erörterung der lebensverändernden Erkrankung
40,22 €
804Psychiatrische Exploration
40,22 €
855Psychologische Exploration mit eingehender Beratung
46,92 €
861Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie (Einzelbehandlung, Mindestdauer 50 Minuten)
100,55 €
863Analytische Psychotherapie (Einzelbehandlung, Mindestdauer 50 Minuten)
100,55 €
870Verhaltenstherapie (Einzelbehandlung, Mindestdauer 50 Minuten)
100,55 €

Füge Leistungen hinzu, um die Gesamtsumme zu berechnen.

Privatabrechnung (GOP / GOÄ) in der Psychotherapie

Wer Patient:innen als Privatversicherte (PKV), Beihilfeberechtigte oder Selbstzahler behandelt, nutzt die Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP), welche maßgeblich auf der ärztlichen Gebührenordnung (GOÄ) basiert.

Der Steigerungssatz: Wie wird das Honorar berechnet?

In der GOP/GOÄ ist für jede Leistung (Ziffer) ein Einfachsatz (1,0-fach) definiert. Dieser Basiswert wird mit einem bestimmten Faktor, dem sogenannten Steigerungssatz, multipliziert, um das finale ärztliche bzw. psychotherapeutische Honorar zu berechnen.

  • 1,0-facher Satz: Kommt sehr selten vor (z.B. oft nur bei Basisleistungen).
  • 2,3-facher Satz (Regelhöchstsatz): Dies ist der Standard-Faktor bei einer unkomplizierten, normal verlaufenden Behandlung. Private Krankenkassen und Beihilfe erstatten diesen Satz ohne Nachfragen.
  • 3,5-facher Satz (Höchstsatz): Dieser erhöhte Steigerungsfaktor wird gewählt, wenn eine Leistung deutlich schwieriger war oder überdurchschnittlich viel Zeit gekostet hat (z.B. bei komplexen Störungsbildern, hohem Leidensdruck oder Sprachbarrieren). Wichtig: Eine Abrechnung mit Faktor 3,5 muss in der Rechnung schriftlich begründet werden!

Wichtige GOÄ-Ziffern im Praxisalltag

Zu den typischen Ziffern, die in psychotherapeutischen Privatpraxen täglich abgerechnet werden, gehören unter anderem:

  • 870: Verhaltenstherapie (Einzelbehandlung, Dauer mind. 50 Min.)
  • 861: Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie (Einzelbehandlung, mind. 50 Min.)
  • 860: Biografische Anamnese (ausführliche Erhebung)
  • 1: Beratung – auch mittels Fernsprecher
  • 855: Testpsychologische Untersuchung / psychologische Tests

Unser Rechner macht Dir die Vorab-Kalkulation für Kostenvoranschläge und Therapievereinbarungen leicht, indem Du die Endsumme je nach Ziffer und gewünschtem Faktor schnell ermitteln kannst.