GOP / GOÄ Honorarrechner
Berechne schnell und einfach das Honorar für privatärztliche Leistungen (Privatabrechnung / Selbstzahler) in der Psychotherapie nach der aktuellen Gebührenordnung (GOÄ/GOP).
GOP / GOÄ Honorar Rechner
Berechne das Honorar nach der Gebührenordnung (Privatabrechnung).
| Ziffer | Leistung | Punkte | Honorar |
|---|---|---|---|
| 1 | Beratung – auch mittels Fernsprecher | 80 | 10,72 € |
| 3 | Eingehende, das gewöhnliche Maß übersteigende Beratung | 150 | 20,11 € |
| 4 | Erhebung der Fremdanamnese über Kranke und/oder Unterweisung und Führung der Bezugsperson(en) | 220 | 29,49 € |
| 34 | Erörterung der lebensverändernden Erkrankung | 300 | 40,22 € |
| 804 | Psychiatrische Exploration | 300 | 40,22 € |
| 855 | Psychologische Exploration mit eingehender Beratung | 350 | 46,92 € |
| 861 | Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie (Einzelbehandlung, Mindestdauer 50 Minuten) | 750 | 100,55 € |
| 863 | Analytische Psychotherapie (Einzelbehandlung, Mindestdauer 50 Minuten) | 750 | 100,55 € |
| 870 | Verhaltenstherapie (Einzelbehandlung, Mindestdauer 50 Minuten) | 750 | 100,55 € |
Rechnungs-Kalkulator
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Privatabrechnung (GOP / GOÄ) in der Psychotherapie
Wer Patient:innen als Privatversicherte (PKV), Beihilfeberechtigte oder Selbstzahler behandelt, nutzt die Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP), welche maßgeblich auf der ärztlichen Gebührenordnung (GOÄ) basiert.
Der Steigerungssatz: Wie wird das Honorar berechnet?
In der GOP/GOÄ ist für jede Leistung (Ziffer) ein Einfachsatz (1,0-fach) definiert. Dieser Basiswert wird mit einem bestimmten Faktor, dem sogenannten Steigerungssatz, multipliziert, um das finale ärztliche bzw. psychotherapeutische Honorar zu berechnen.
- 1,0-facher Satz: Kommt sehr selten vor (z.B. oft nur bei Basisleistungen).
- 2,3-facher Satz (Regelhöchstsatz): Dies ist der Standard-Faktor bei einer unkomplizierten, normal verlaufenden Behandlung. Private Krankenkassen und Beihilfe erstatten diesen Satz ohne Nachfragen.
- 3,5-facher Satz (Höchstsatz): Dieser erhöhte Steigerungsfaktor wird gewählt, wenn eine Leistung deutlich schwieriger war oder überdurchschnittlich viel Zeit gekostet hat (z.B. bei komplexen Störungsbildern, hohem Leidensdruck oder Sprachbarrieren). Wichtig: Eine Abrechnung mit Faktor 3,5 muss in der Rechnung schriftlich begründet werden!
Wichtige GOÄ-Ziffern im Praxisalltag
Zu den typischen Ziffern, die in psychotherapeutischen Privatpraxen täglich abgerechnet werden, gehören unter anderem:
- 870: Verhaltenstherapie (Einzelbehandlung, Dauer mind. 50 Min.)
- 861: Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie (Einzelbehandlung, mind. 50 Min.)
- 860: Biografische Anamnese (ausführliche Erhebung)
- 1: Beratung – auch mittels Fernsprecher
- 855: Testpsychologische Untersuchung / psychologische Tests
Unser Rechner macht Dir die Vorab-Kalkulation für Kostenvoranschläge und Therapievereinbarungen leicht, indem Du die Endsumme je nach Ziffer und gewünschtem Faktor schnell ermitteln kannst.
Wann ist der GOÄ/GOP-Rechner besonders hilfreich?
In der Privatpraxis entstehen viele Fragen schon vor Beginn der Behandlung: Welche Kosten kommen auf Patient:innen zu? Welche Ziffern sind für probatorische Sitzungen, Anamnese, Tests oder Einzeltherapie relevant? Und wie groß ist der Unterschied zwischen Regelhöchstsatz und begründetem Höchstsatz?
Der Rechner ist dafür gedacht, solche Szenarien schnell transparent zu machen. Du kannst einzelne Leistungen kalkulieren, eine grobe Kostenübersicht für Selbstzahler:innen vorbereiten oder prüfen, ob die Summe auf einer Rechnung plausibel ist.
Begründung bei erhöhtem Steigerungssatz
Wenn Du oberhalb des Regelhöchstsatzes abrechnest, sollte die Begründung konkret und fallbezogen sein. Allgemeine Floskeln sind schwach. Besser sind nachvollziehbare Angaben zu erhöhter Schwierigkeit, besonderem Zeitaufwand, komplexer Komorbidität, Krisenintervention oder erschwerter Exploration.
Wichtige Grenze
Der Rechner liefert eine mathematische Berechnung auf Basis der hinterlegten Ziffern und Faktoren. Ob eine Leistung im konkreten Fall berechnungsfähig ist, ob sie kombiniert werden darf und ob PKV oder Beihilfe sie erstattet, muss im Einzelfall geprüft werden. Für verbindliche Abrechnungsfragen sind Berufsverband, Abrechnungsberatung oder die einschlägigen Gebührenordnungen maßgeblich.